Seit dem 14. September 2019 setzen Sparkassen und andere Finanzinstitute die neue EU-Richtlinie PSD2 (Payment Services Directive 2) um. Dadurch haben sich Änderungen und Verbesserungen im Zahlungsverkehr und Online-Banking ergeben.
Mit der PSD2-Richtlinie wurden der Verbraucherschutz und die Rechtssicherheit verbessert und der europäische Zahlungsverkehr modernisiert – gleichzeitig wird der Wettbewerb zwischen Banken und neuen Zahlungsdiensteanbietern gefördert. Von diesen Neuregelungen profitiert insbesondere die Entwicklung innovativer Bezahlsysteme. Auch die gestiegenen Anforderungen an den Datenschutz und die Sicherheit von elektronischen Zahlungen werden berücksichtigt.
Durch die PSD2-Richtlinie ist der Kontozugriff von Drittdienstleistern gesetzlich geregelt. Sie können wählen, ob Sie direkt auf Ihr Zahlungskonto zugreifen – zum Beispiel über das Online-Banking Ihrer Sparkasse – oder ob Sie auch Drittdienste eines Zahlungsdiensteanbieters in Anspruch nehmen. Diese Dienste dürfen nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung die entsprechenden Kontodaten abrufen.
Am 14. September 2019 erfolgte ein Update Ihres Online Bankings. Alle wichtigen Details dazu finden Sie hier.
Seit September 2019 sind Online-Zahlungen mit der Kreditkarte oder Sparkassen-Card mit Co-Badge Debit Mastercard oder Visa Debit vermehrt nur noch über das Online-Legitimationsverfahren "3-D Secure" möglich.
Bitte prüfen Sie unbedingt, ob Sie bei Ihrer Banking-Software oder Ihrer App Sparkasse die neueste Version nutzen.
Eine weitere wesentliche Änderung ist die Art und Weise, wie berechtigte Zahlungsdiensteanbieter auf ein online geführtes Zahlungskonto zugreifen und welche Informationen sie abrufen dürfen. Die konkreten Vorgaben hierfür wurden durch die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) festgelegt und gelten seit dem 14. September 2019.
Kontoinformations- und Zahlungsauslösedienste, die im Besitz einer entsprechenden Zulassung der deutschen bzw. einer anderen europäischen Aufsichtsbehörde sind, können – sofern eine Zustimmung des Kunden vorliegt – über eine definierte Schnittstelle ("XS2A-API") auf Kontodaten zugreifen bzw. Zahlungen auslösen.
Für Softwareentwickler, die auf Basis dieser Schnittstelle Anwendungen erstellen, bzw. Drittdienste die diese Schnittstelle bereits nutzen, stellen wir alles Wissenswerte zu den technischen Details sowie aktuelle Informationen unter dem unten stehenden Link zur Verfügung.
Machen Sie Ihr Konto bei uns zur Hauptbankverbindung! Der Kontowechsel-Service nimmt Ihnen dabei so gut wie alles ab.
So funktioniert der Kontowechsel-Service:
Schritt 1: Wenn Sie bei Ihrer bisherigen Bank Online-Banking genutzt haben, können Sie sich direkt mit den Zugangsdaten Ihres alten Kontos anmelden. Falls nicht, hilft Ihnen eine „Guided Tour". Damit können Sie den Kontoumzug auch ohne Online-Banking-Zugang starten.
Schritt 2: Anhand der Umsatzdaten Ihres alten Kontos werden Ihre bisherigen Zahlungspartner ermittelt. Sie können diese überprüfen, Änderungen vornehmen und Zahlungspartner hinzufügen oder ignorieren. Sollten Sie den Kontoumzug ohne Online-Banking-Daten durchführen, hilft Ihnen die „Guided Tour" bei der Auswahl der Zahlungspartner.
Schritt 3: Falls gewünscht, können Sie ein Musteranschreiben für die Kündigung Ihres alten Kontos erstellen lassen.
Schritt 4: Sie erfassen digital Ihre Unterschrift.
Schritt 5: Wir erstellen automatisch Anschreiben zu Ihrer neuen Kontoverbindung.
Schritt 6: Wir verschicken diese an Ihre Zahlungspartner.
Schritt 7: Im Anschluss erhalten Sie Ihr persönliches Kontowechselpaket per E-Mail mit:
◾einem Übertragungsprotokoll
◾Kopien der versandten Schreiben
◾Vordrucken zum Selbstversenden
◾einer Liste Ihrer Daueraufträge und einer Anleitung, wie Sie diese neu einrichten können
Hinweis: Voraussetzung für die Nutzung unseres Kontowechsel-Service ist ein Girokonto bei der Sparkasse Mainfranken.
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