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Ihre Immobilienmakler in Würzburg

Mit uns kaufen und verkaufen Sie erfolgreich Ihre Immobilie.

Makler Team Würzburg Land und Würzburg Stadt

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Telefon: 0931 382 6161

E-Mail: Immozentral@sparkasse-mainfranken.de

Unsere Immbilienmakler sind auch in Ihrer Nähe.

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Auch außerhalb der regulären Öffnungzeiten sind wir gerne für Sie da. Vereinbaren Sie gleich einen Termin.

Fragen und Antworten

Fragen und Antworten rund um das Thema Immobilien

Vertrauen Sie unserer Erfahrung

Warum soll ich einen Makler beauftragen?

Die Zusammenarbeit mit einem Immobilienprofi bietet zahlreiche Vorteile. Die Makler der Sparkasse kennen Ihre Gebiete und den dort vorliegenden Markt und sind somit in der Lage, jede Immobilie im Geschäftsgebiet ordentlich zu bewerten. Unser Fachwissen und unsere Marktstellung tragen dazu bei, einen schnellen, reibungslosen Verkauf zu gewährleisten.

Von der Objektaufnahme über das passende Werbekonzept bis hin zur Vorbereitung des Notartermins, erhalten Sie alles aus einer Hand.

Unsere Aufgabe ist es, Ihnen in jeder Phase des Verkaufsprozesses mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.

Welche Nebenkosten entstehen bei einem Kauf?

Die zusätzlichen Kosten beim Immobilienkauf werden auch als Erwerbsnebenkosten bezeichnet und sind die Kosten, die in Verbindung mit dem Kauf der Immobilie zusätzlich zum eigentlichen Kaufpreis anfallen.

Mit folgenden Kaufnebenkosten sollten Sie beim Kauf einer Immobilie rechnen:

• Notarkosten:
Die Kosten für den Notar richten sich nicht nach dem Arbeitsaufwand sondern nach der Höhe des notariell beurkundeten Kaufpreis. Ca. 1,5 % des Kaufpreises sind hier zu kalkulieren.

• Grunderwerbssteuer:
In Bayern Beträgt die Grunderwerbssteuer 3,5 % des Kaufpreises. Zu beachten ist hier, dass die Grunderwerbssteuer von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist.

• Maklercourtage:
Wird die Immobilie über einen Immobilienmakler erworben, beträgt die Courtage für Käufer und Verkäufer in Bayern in der Regel 3,57 % des beurkundeten Verkaufspreises.

Ist der Energieausweis Pflicht für die Verkäufer?

Seit dem 01.05.2015 ist der Energieausweis beim Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung gesetzlich vorgeschrieben.

Der Energieausweis muss spätestens zur Besichtigung vorliegen. Gemäß § 16a Abs. 1 EnEV sind  Immobilienanzeigen in kommerziellen Medien ebenfalls betroffen, so dass die Werte des Energieausweises in der Werbung aufgeführt werden müssen. § 16 a Abs. 2 verlangt die Pflichtangaben in Anzeigen nur bei Vorliegen eines Energieausweises.

Ausnahmen, bei denen auf einen Energieausweis verzichtet werden kann:

• Gebäude innerhalb von Ensemble- oder denkmalgeschützten Bereichen, Baudenkmäler

• Gebäude mit einer Nutzfläche kleiner als 50m²

• Gebäude, die keiner regelmäßigen Nutzung unterliegen bzw. beheizt oder gekühlt werden (weniger als 4 Monate oder unter 25
  % einer ganzjährigen Nutzung), z.B. Ferienhäuser und Gartenlauben

• Immobilien die im Rahmen einer Versteigerung erworben werden.

 

Welche Unterlagen werden beim Kauf einer Immobilie benötigt?

Sie erhalten von uns eine Verkaufsmappe mit allen für Sie erforderlichen Informationen und einer Checkliste bzgl. der benötigten Unterlagen. Sollten Unterlagen evtl. nicht auffindbar sein oder Ihnen noch nicht vorliegen, sind wir Ihnen bei der Besorgung gerne behilflich.

Was ist meine Immobilie wert?

Diese Frage ist nicht allgemein zu beantworten. Es gibt hier viele verschiedene Faktoren die in die Bewertung und schlussendlich in den Wert Ihrer Immobilie einfließen. Einen groben Richtwert können Sie selbst hier mit Hilfe unseres Marktpreisfinders ermitteln. Eine detaillierte Berechnung des Wertes Ihrer Immobilie führen wir gerne gemeinsam mit Ihnen durch.   

Wie vermeiden Sie Besichtigungstourismus?

Durch die genaue Selektion der bei uns gelisteten Interessenten wird Ihre Immobilie ganz gezielt beworben und nicht als Massenwaren angepriesen. Der Einsatz von 360° Kameras und dem damit erstellten Rundgang von Ihrer Immobilie ermöglicht es uns die Interessenten noch weiter einzugrenzen und somit unnötige Besichtigungstermin zu vermeiden.

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