
Die betriebliche Altersvorsorge ist ein wichtiger Bestandteil für Ihren verdienten Ruhestand. Gerne informieren wir Sie über alle Fördermöglichkeiten in einem persönlichen Gespräch.
Ihr Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, eine Betriebliche Altersversorgung anzubieten. Bis zu 6.432 Euro können Sie derzeit pro Jahr von Ihrem Bruttogehalt einzahlen.
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) West wird 2019 auf 6.700 Euro im Monat erhöht (80.400 Euro jährlich). In den neuen Bundesländern gilt 2019 die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) Ost von 6.150 Euro im Monat (73.800 Euro jährlich)
Nutzen Sie diesen bequemen und steuerbegünstigten Weg, um Ihre Rente aufzustocken. Oder lassen Sie sich am Vertragsende einfach das volle Kapital auszahlen. So oder so: Für Entspannung ist gesorgt. Gerne informiert Sie Ihr Berater über alles Weitere.
Seit Januar 2018 gilt das Betriebsrentenstärkungsgesetz zur Stärkung Ihrer Betriebsrente. Das BRSG soll die Betriebliche Altersversorgung für Sie noch attraktiver machen.
Ökonomischer und mit weniger Risiko: Das Gesetz zur Stärkung der Betriebsrente bringt Arbeitgebern genauso Vorteile. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen profitieren von der bAV-Reform indem sich die Mitarbeiterbindung erhöht. Mit der passenden betrieblichen Vorsorge für Mitarbeiter präsentieren sich Firmen als attraktiver Arbeitgeber.