Mit einem Moped, Mofa, Roller oder E-Scooter sind Sie flexibel und mobil. Ihre Sicherheit ist dabei genauso wichtig. Der richtige Versicherungs-Schutz ist genauso unverzichtbar wie ein Schutzhelm. So sind Sie im Falle eines Unfalls optimal abgesichert.
Wenn Sie in Deutschland mit einem Kleinfahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen, benötigen Sie ein Versicherungs-Kennzeichen oder eine Versicherungs-Plakette. Damit weisen Sie nach, dass Sie eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Beantragen Sie diese direkt online – ab 42,90 Euro1 jährlich. Sie erhalten das Kennzeichen oder die Plakette innerhalb weniger Tage per Post.
1 Beispiel: Ihr Einmal-Beitrag vom 1. März 2025 bis 28. Februar 2026 für Moped, Mofa und Roller, Versicherungsnehmer und Fahrer über 23 Jahre.
Die Haftpflichtversicherung ist gesetzlich verpflichtend für die Moped-Zulassung. Die Teilkaskoversicherung ist zwar optional, aber auch durchaus empfehlenswert. Versichern Sie sich dadurch gegen Diebstahl, Brand, Naturgewalten und weitere Schäden.
Übrigens: Schließen Sie die Versicherung später in der Saison ab, zahlen Sie lediglich für den entsprechenden Zeitraum der Nutzung.
| Haftpflicht | Haftpflicht mit Teilkasko (Empfehlung) |
|
|---|---|---|
| Schäden Ihres Unfallgegners | 100 Millionen Euro oder 15 Millionen Euro pro Person | 100 Millionen Euro oder 15 Millionen Euro pro Person |
| Brand, Explosion, Diebstahl | – | ![]() |
| Elementarschäden | – | ![]() |
| Schäden aus Unfällen mit Tieren | – | ![]() |
| Kurzschlüsse in der Verkabelung | – | 1.500 Euro |
| Glasbruch | – | ![]() |
Im Rahmen der Versicherung für E-Scooter, Mopeds, Mofas beziehungsweise Roller können Fahrzeuge, die ein Versicherungs-Kennzeichen nach § 52 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) beziehungsweise eine Versicherungs-Plakette nach § 56 FZV führen müssen, versichert werden.
Versicherungs-Kennzeichen
Versicherungs-Plakette
2 Vierrädrige Fahrzeuge sind im Online-Rechner nicht enthalten. Bitte wenden Sie sich an eine Beraterin oder einen Berater.
Mopeds bis 50 Kubikzentimeter zählen zu den zulassungsfreien Fahrzeugen. Sie müssen also nicht wie beim Auto persönlich zur Zulassungsstelle. Sie entscheiden sich einfach für den für Sie passenden Versicherungs-Tarif. In wenigen Schritten schließen Sie diesen online ab.
Das neue Versicherungs-Kennzeichen beziehungsweise die neue Versicherungs-Plakette erhalten Sie anschließend per Post.
Zusätzlich zu Ihren persönlichen Daten machen Sie noch Angaben zu gewissen Fahrzeugdaten aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE), zum Beispiel:
Im Falle eines Unfalls haften Sie gegenüber Dritten für den Schaden. Auch bei Schäden an Personen. Hier können schnell hohe Kosten entstehen.
Die Haftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen bei Schadenersatz-Forderungen.
Wenn Sie zur Haftpflichtversicherung eine Teilkaskoversicherung abschließen, ist Ihr Fahrzeug auch gegen Diebstahl versichert.
Das Versicherungsjahr für Mopeds, Roller, Mofas, E-Bikes oder auch E-Scooter und Segways, nach Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, startet jedes Jahr am 1. März. Wenn Sie Ihr Kennzeichen oder Ihre Plakette später beantragen, beginnt der Schutz ebenfalls später. Sie bezahlen nur einen anteiligen Betrag. Das Kennzeichen oder die Plakette bleiben bis Ende Februar des gleichen oder folgenden Jahres gültig.
Alle mit einer entsprechenden Fahrerlaubnis und dem angegebenen Fahralter dürfen das Fahrzeug fahren.
Das Verkehrsjahr für Mopeds, E-Scooter und Roller beginnt immer am 1. März und endet am 28. oder in einem Schaltjahr am 29. Februar des nächsten Jahres. Wer sein Kennzeichen später holt, zahlt nur die entsprechende Restdauer: Wenn Sie Ihr Moped-Kennzeichen beispielsweise erst ab Juni brauchen, bezahlen Sie nur einen anteiligen Beitrag.
Nein, eine Mopedversicherung verlängert sich nicht. Diese Absicherung nennt sich „Verfallspolice“. Die Mopedversicherung ist an das Versicherungs-Kennzeichen beziehungsweise an die Versicherungs-Plakette geknüpft. Schließen Sie Ihre Versicherung daher jährlich erneut ab. Sie erhalten dann ein neues Kennzeichen beziehungsweise eine neue Plakette für Ihr Fahrzeug.
Die Farbe der Kennzeichen und Plaketten wechselt jährlich immer zum 1. März und gilt bis Ende Februar des Folgejahres. Dadurch erkennt die Polizei, ob das Fahrzeug aktuell versichert ist. Die Schriftfarbe der vom 1. März 2025 bis 28. Februar 2026 gültigen Kennzeichen ist grün.
Jede technische Änderung am Fahrzeug führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Zahlreiche Mofas fahren mit einer deutlich höheren Geschwindigkeit als zugelassen. In der Regel wurden die Fahrzeuge dafür unerlaubt „getuned“ bzw. „frisiert“. Durch diese technischen Änderungen erreichen Mofas Höchstgeschwindigkeiten von bis zu 80 km/h – und das trotz ihres vergleichsweise kleinen Hubraums.
Entscheidet man sich für eine solche Veränderung seines Fahrzeugs, gilt es versicherungstechnisch einige Dinge zu beachten. Fährt ein Mofa nach dem Tuning schneller als 25 km/h, erlischt der Versicherungs-Schutz zwar nicht direkt, allerdings können Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer vom Versicherer in Regress genommen werden: Im Anschluss an die Schadens-Regulierung infolge eines Unfalls kann es also sein, dass man Geld von Ihnen zurückfordert.
Da durch die Geschwindigkeitserhöhung die Unfallgefahr zunimmt, kann die Versicherung eine Kündigung aussprechen.
Werden Sie mit einem „frisierten“ Mofa mit zu hoher Geschwindigkeit erwischt, werden Ihnen die Betriebs-Erlaubnis und die Versicherungs-Papiere entzogen.
Die Betriebs-Erlaubnis erhalten Sie zurück, wenn Ihr Fahrzeug wieder gedrosselt ist. Das weisen Sie beim Prüfdienst nach.
Goldene Auszeichnung: Beste Bank in Bayern in der Baufinanzierungsberatung.
Wir, als Ihre Sparkasse, verwenden Cookies, die unbedingt erforderlich sind, um Ihnen unsere Website zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie Ihre Zustimmung erteilen, verwenden wir zusätzliche Cookies, um zum Zwecke der Statistik (z.B. Reichweitenmessung) und des Marketings (wie z.B. Anzeige personalisierter Inhalte) Informationen zu Ihrer Nutzung unserer Website zu verarbeiten. Hierzu erhalten wir teilweise von Google weitere Daten. Weiterhin ordnen wir Besucher über Cookies bestimmten Zielgruppen zu und übermitteln diese für Werbekampagnen an Google. Detaillierte Informationen zu diesen Cookies finden Sie in unserer Erklärung zum Datenschutz. Ihre Zustimmung ist freiwillig und für die Nutzung der Website nicht notwendig. Durch Klick auf „Einstellungen anpassen“, können Sie im Einzelnen bestimmen, welche zusätzlichen Cookies wir auf der Grundlage Ihrer Zustimmung verwenden dürfen. Sie können auch allen zusätzlichen Cookies gleichzeitig zustimmen, indem Sie auf “Zustimmen“ klicken. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit über den Link „Cookie-Einstellungen anpassen“ unten auf jeder Seite widerrufen oder Ihre Cookie-Einstellungen dort ändern. Klicken Sie auf „Ablehnen“, werden keine zusätzlichen Cookies gesetzt.