Sie blicken mit Stolz auf Ihr Lebenswerk zurück. Jetzt möchten Sie sich gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich engagieren, zur nachhaltigen Erhaltung und Nutzung sozialer, kultureller und mildtätiger Einrichtungen beitragen und Ihre Verbundenheit mit der Region zum Ausdruck bringen.
Nutzen Sie die Möglichkeit, mit einer Stiftung Ihr Lebenswerk fortzuführen.
Unter einer Stiftung versteht man eine Einrichtung, die mit Hilfe Ihres Vermögens einen vom Stifter festgelegten Zweck verfolgt. Im Gegensatz zu einer Spende, die sofort von der Empfängerorganisation für deren Zweckverwirklichung verwandt wird, bleibt das Stiftungsvermögen dauerhaft erhalten. Die Erträge aus dem Stiftungsvermögen dienen der langfristigen Verfolgung des Stiftungszwecks in Ihrem Namen.
Ja, dies ist in der Stiftergemeinschaft sogar die Regel. Die Stiftung kann Ihren Namen ebenso tragen, wie zusätzlich den Namen Ihres Lebenspartners oder sie kann über die Namensgebung an bereits verstorbene Angehörige erinnern. Daneben können auch Förder-/Themenstiftungen sowie die "Stiftung unser Ort" (angelehnt an den Bürgerstiftungsgedanken) gegründet werden.
Sie können aus den in der Stiftungssatzung festgesetzten Zwecken in Anlehnung an die Abgabenordnung auswählen.
Beispielsweise sind dies:
Die Stiftergemeinschaft will Ihnen das "Anstiften" und "Kennenlernen" der Stiftungsarbeit ermöglichen. Ihre Stiftung können Sie deshalb bereits ab einem Betrag von 25.000 Euro errichten und die zu fördernde Einrichtung individuell bestimmen. Eine Aufstockung Ihres Stiftungsvermögens ist jederzeit in jeder Höhe möglich.
Nein, zumindest nicht im Rahmen des Konzeptes der Stiftergemeinschaft.
Die Stiftergemeinschaft stellt für den Stifter einen einfachen und schnellen Weg zur Verwirklichung seiner Stiftungsidee dar. Mit wenigen Unterschriften auf einer vierseitigen Stiftungsvereinbarung ist eine Unterstiftung in der Stiftergemeinschaft gegründet - alles Weitere übernehmen die Sparkasse und die DT Deutsche Stiftungstreuhand AG. Man wird nicht mit der Verwaltung belastet und kann sich ganz dem Stiften widmen. Zusätzlich bestehen Synergie- und somit Kosteneinsparungseffekte bei Verwaltung, Vermögensanlage, Zweckverfolgung, Rechnungslegung und Steuererklärung.
Im Rahmen der Stiftergemeinschaft können Sie Ihre Namensstiftung mit eigener Zweckbestimmung ebenso verwirklichen wie eine Förderstiftung zu Gunsten Ihres Vereins.
Oder Sie möchten andere Menschen motivieren, ein Anliegen, das Ihnen wichtig ist, mit zu unterstützen. Dann stellen Sie im Rahmen Ihrer Stiftung ein Thema in den Vordergrund und werben selbst um Zustiftungen und Spenden.
Unterstützen Sie die Förderstiftung Blindeninstitut Würzburg
Förderstiftung Natur- und Umweltschutz des BUND Naturschutz, Stadt und Landkreis Würzburg
Förderstiftung der Hochschule für Musik Würzburg
Unterstützen Sie die Stiftung zur Förderung der Krebsforschung an der JMU
Förderstiftung Lebenshilfe Marktheidenfeld und Umgebung
Förderstiftung Mainfränkische Werkstätten
#GemeinsamGegenCorona
Bitte helfen Sie mit Ihrer Spende mit dem Stichwort "Corona" an unsere gemeinnützige Stiftergemeinschaft diejenigen zu unterstützen, die jetzt auf unsere Solidarität angewiesen sind!
Die Spendenmittel werden zentral von der Stiftergemeinschaft an regionale Institutionen, wie Krankenhäuser und gemeinnützige Einrichtungen, aber auch an Gesundheitsorganisationen und Forschungseinrichtungen vergeben.
Spendenkonto:
Stiftergemeinschaft der Sparkasse Mainfranken Würzburg
IBAN: DE66 7905 0000 0047 7964 79
Verwendungzweck: "Corona"
Bitte über 200 Euro Adresse für Spendenquittung angeben.
Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung!
#GemeinsamGegenCorona